Die Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Dir bzw. dem Unternehmen, das Du vertrittst und monswap workations. Die monswap workations-Reisebedingungen ergänzen die Vorschriften der §§ 651a – y BGB und die Artikel 250 und 252 des EGBGB und konkretisieren diese.
1.1 Mit Deiner Anmeldung (mündlich, telefonisch, per E-Mail, Homepage) bietest Du uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. monswap workations bestätigt den Eingang jeder Anfrage bzw. Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss erhältst Du die Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail), sofern Du nicht Anspruch auf eine Buchungsbestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hast.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch Dich auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot vor, an das wir für einen Zeitraum von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Du uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch Zusage, Anzahlung oder Restzahlung erklärst.
2.1 Bei Buchung einer Pauschalreise erhältst Du mit der Buchungsbestätigung/Rechnung gleichzeitig den Nachweis über die Insolvenzsicherung (Sicherungsschein) für alle von Dir auf die gebuchte Pauschalreise zu leistenden Zahlungen.
2.2 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 80% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt nach dem vollständigen Zahlungseingang.
2.3 Wenn Du Dein schriftliches Einverständnis zur Zahlung im Lastschriftverfahren erteilt hast, erfolgen die Abbuchungen vom Konto zu den oben genannten Zeitpunkten. Sollte der Lastschrifteinzug von dem von Dir genannten Lastschriftkonto nicht möglich sein, ist monswap workations berechtigt die dadurch entstehenden Mehrkosten (Rückbelastungsentgelte) i.H.v. 10 € zu erheben.
2.4 monswap workations erhebt für gängige Zahlungsmittel (Überweisung bzw, SEPA-Lastschriften) keine Gebühren. Bei Zahlung in anderen Währungen als Euro können Transaktionsentgelte anfallen, über deren Höhe wir Dich natürlich vor der Zahlung informieren.
2.5 Bei Nichtbeachtung der Zahlungsfristen, obwohl monswap workations zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist monswap workations berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Dich mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.1. zu belasten.
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Reise- und Leistungsbeschreibungen von monswap workations und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Preise gelten – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – in Euro, pro Anfrage. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen ausdrücklicher Bestätigung durch monswap workations. Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels) sind nicht zur Abgabe von Zusagen bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ermächtigt.
3.2 Orts- und Hotelprospekte, die nicht von monswap workations herausgegeben werden, sind für monswap workations und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Dir zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht von monswap workations gemacht wurden.
3.3 Bitte informiere Dich vor Abflug darüber, wie viele freie Gepäckstücke und wie viel Gepäckgewicht der von Dir gebuchte Flugtarif erlaubt. Sollten Dir die gebuchten Gepäckgrenzen nicht ausreichen, kannst Du diese bis 3 Tage vor Abflug bei monswap workations kostenpflichtig nachbuchen.
4.1 Änderungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vor der Reise, z. B. Flugzeitenänderungen, Änderungen des Programmablaufs, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von monswap workations nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. monswap workations wird Dich von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich nach Kenntniserlangung des Änderungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise in Kenntnis setzen.
4.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, bist Du berechtigt, innerhalb einer von monswap workations gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder die Organisation einer Ersatzreise zu verlangen, soweit Dir monswap workations eine solche angeboten hat. Wenn Du nicht oder nicht in der gesetzten Frist auf diese Mitteilung reagierst, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
5.1 Du kannst jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns bzw. dem buchenden Reisebüro. Der erklärte Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Trittst Du vom Reisevertrag/Hotelvertrag zurück oder trittst Du die Reise nicht an, verliert monswap workations den Anspruch auf den Reisepreis.
Stattdessen kann monswap workations eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von monswap workations zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Solche Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von monswap workations unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Bei Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn (Stornierung) hat monswap workations ein Wahlrecht zwischen der konkret ermittelten angemessenen Entschädigung (§ 651h Abs. 2 BGB) und der nachstehenden pauschalierten Entschädigung. Wählt monswap workations die pauschalierte Entschädigung gilt für die Abrechnung je nach Zeitpunkt des Zugang der Rücktritterklärung folgende Stornostaffel:
Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die diese Rücktrittskosten im Rahmen Deiner Versicherungsbedingungen übernimmt.
5.2 Dein gesetzliches Recht, bei Pauschalreisen einen Ersatzteilnehmer zu stellen, der an Deiner Stelle mit allen Rechten und Pflichten in den Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns sieben Tage vor Reisebeginn unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (bspw. E-Mail) zugeht. monswap workations kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
Bei der Benennung einer Ersatzperson müssen wir Dir die entstehenden Mehrkosten berechnen. Zusätzlich berechnen wir für den Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von 50 € je Reisenden. Im Falle der Vertragsübertragung haften der ursprünglich angemeldete Reisekunde und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.5.3 Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Buchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.
5.4 Dir bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die monswap workations zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale.
5.5 Ist monswap workations infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, werden wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung leisten.
6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderung besteht nicht. Solltest Du eine Umbuchung wünschen, berechnet monswap workations die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich Dir zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt nach Ziffer 6 ergeben hätten. Bei geringfügigen Änderungen, die nur geringe Kosten verursachen wie z. B. der Änderung der Verpflegung oder Erweiterung des Leistungsumfanges, kann monswap workations im Einzelfall auf das Stornierungsentgelt verzichten und lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 50 € erheben.
6.2 Falls durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verhalten von monswap workations bei der Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen anfallen, darf monswap workations den Ersatz der Auslagen durch den Kunden verlangen. Dies umfasst bspw. Zusatzkosten wegen einer Ticketänderung bei fehlenden oder falschen Namensangaben des Kunden.
Nimmst Du einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung monswap workations bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die Dir zuzurechnen sind, hast Du keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit Dich solche Gründe nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. monswap workations wird sich um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger in einem solchen Fall jedoch trotzdem bemühen.
8.1 monswap workations kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der/die Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er/sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von monswap workations beruht.
8.2 Kündigen wir, behält monswap workations den Anspruch auf den Reisepreis; monswap workations muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die monswap workations aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der monswap workations von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kannst Du Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Deiner Mitwirkung. Deshalb bist Du verpflichtet, alles Dir Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Du bist verpflichtet, uns Deine Mängelanzeige unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.
Du erreichst monswap workations per Mail unter info@monswapworkations.com. Über unsere Erreichbarkeit unterrichten wir Dich auch in den Reiseunterlagen. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, kannst Du weder Minderungsansprüche nach § 651 m noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.9.2 monswap workations kann Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder unmöglich ist. Wäre Abhilfe mit angemessenem Aufwand möglich und wird diese durch monswap workations innerhalb der Frist nicht erbracht, kannst Du selbst Abhilfe schaffen und Ersatz für erforderliche Aufwendungen verlangen.
9.3 Willst Du den Reisevertrag wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt kündigen, hast Du monswap workations zuvor eine angemessene Frist zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von monswap workations verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, monswap workations erkennbares Interesse Deinerseits gerechtfertigt wird.
9.4 Eine Reiseleitung, sonstige Vertretungen vor Ort oder die Leistungsträger sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen monswap workations anzuerkennen.
9.5 Bei Gepäckverlust oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend, unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist.
Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung vorzunehmen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck monswap workations unverzüglich anzuzeigen (s. auch 10.1.).9.6 Körperliche Einschränkungen (z. B. Gehbehinderung/Notwendigkeit eines Rollstuhles), Krankheiten (insb. Infektionskrankheiten), fehlende Kurfähigkeit oder sonstige Einschränkungen, die eine Beeinträchtigung der Beförderung, Unterbringung oder die Anwendungen/Behandlung vor Ort zur Folge haben können, sind monswap workations vor Abschluss einer Buchung anzuzeigen. Nur wenn Du der Verpflichtung, uns zu informieren, nachkommst, können wir gewährleisten, dass es bei der Reiseabwicklung keine Komplikationen oder Beeinträchtigungen gibt.
9.7 Du hast monswap workations zu informieren, wenn Du die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von monswap workations genannten Frist erhalten hast.
10.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Mögliche Ansprüche nach internationalen Übereinkünften bleiben unberührt.
10.2 monswap workations haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
monswap workations haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich war.
Schadensersatzansprüche monswap workations gegenüber verjähren im Falle der Buchung von einzelnen Reiseleistungen nach der gesetzlichen Regelverjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB. Etwaige Ersatzansprüche gegen den Kunden wegen Veränderung oder Verschlechterung von Mietsachen (z. B. Mietwagen, Ferienwohnung) verjähren im Falle der Buchung von einzelnen Reiseleistungen nach sechs Monaten. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
12.1 monswap workations wird die Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht haben, dann über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten, wenn diese von denen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz abweichen. Wir gehen davon aus, dass Du die Staatsbürgerschaft des Wohnsitzlandes Deutschland, Österreich oder der Schweiz hast. Bei anderer Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. doppelte Staatsbürgerschaft) bitten wir um Mitteilung.
12.2 Du bist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Deinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn monswap workations schuldhaft, nicht unzureichend oder falsch informiert hat. monswap workations haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Du/die Reisenden monswap workations mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass monswap workations eigene Pflichten verletzt hat.
Aufgrund der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist monswap workations verpflichtet, sich bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleitungen zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist monswap workations verpflichtet, Dir die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald monswap workations bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird monswap workations Dich hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so wird monswap workations Dich über den Wechsel informieren.
Für die Organisation von Workations auf Madeira arbeitet monswap workations mit verschiedenen Partnern zusammen. Unter anderem gehören dazu
Alle personenbezogenen Daten, die Du monswap workations zur Abwicklung Deiner Reise zur Verfügung stellst, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Es gelten die Datenschutzhinweise, die hier abgerufen werden können.
16.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und monswap workations findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Kunden gegen monswap workations im Ausland für die Haftung von monswap workations dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden deutsches Recht Anwendung.
16.2 Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter gilt als Gerichtsstand Augsburg. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des Mahnverfahrens. Die Möglichkeit des Kunden, die Klage gegen monswap workations auch an jedem anderen gegründeten Gerichtsstand zu erheben, bleibt unberührt.
16.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und monswap workations anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
16.4 monswap workations weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass sie nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für monswap workations verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. monswap workations weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr hin.
16.5 Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen für von monswap workations veranstaltete Reisen, also insbesondere die §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist. Einzelheiten des Reiseprospektes entsprechen dem Stand der Drucklegung, auch Fehler können bei größter Sorgfalt vorkommen. Einseitige Änderungen durch monswap workations sind daher möglich, solange noch kein Vertrag zwischen monswap workations und dem Kunden geschlossen wurde. Auszugsweiser oder vollständiger Abdruck oder Übernahme von Inhalten, insbesondere Fotos oder Bildmaterial, bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung von monswap workations. Hierbei könnten auch fremde Rechte verletzt werden.
16.6 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
16.7 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen den Reiseveranstalter zur Anfechtung des Reisevertrages. Alle Angaben entsprechen dem Stand Juni 2023.
Veranstalter
monswap workations
Ringstr. 24
86391 Stadtbergen
E-Mail: info@monswapworkations.com / Internet: www.monswapworkations.com
Geschäftsführerin: Monika Weber
Stand: Februar 2024